Anlagevermögen im Detail
Das Anlagevermögen ist das langfristige Rückgrat des Unternehmens. Bewertung und Abschreibung haben große Bilanzwirkung.
Die drei Hauptgruppen
- Immaterielle Vermögensgegenstände:
- Software, Lizenzen, Patente.
- Marken, Konzessionen.
- Geschäftswert (Goodwill bei Akquisitionen).
- Sachanlagen:
- Grundstücke und Gebäude.
- Maschinen und Anlagen.
- Betriebs- und Geschäftsausstattung.
- Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau.
- Finanzanlagen:
- Beteiligungen an anderen Unternehmen.
- Wertpapiere des Anlagevermögens.
- Ausleihungen.
Bewertung im HGB
- Anschaffungs- oder Herstellungskosten als Obergrenze.
- Planmäßige Abschreibung über Nutzungsdauer.
- Außerplanmäßige Abschreibung bei dauerhafter Wertminderung.
- Niederstwertprinzip.
- Bei Werterhöhung: Zuschreibung möglich (mit Grenzen).
Die wichtigen Kennzahlen
- Anlagenintensität: Anlagevermögen / Bilanzsumme.
- Anlagendeckungsgrad I: Eigenkapital / Anlagevermögen.
- Anlagendeckungsgrad II: (EK + langfr. FK) / Anlagevermögen.
- Investitions-Quote: Neuinvestitionen / Abschreibungen.
- Abschreibungs-Intensität: Abschreibungen / Umsatz.
Bilanzthemen mit Liquiditätssicht verbinden
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