Arbeitszeiterfassung Pflicht — was du jetzt tun musst
Seit dem BAG-Urteil vom September 2022 müssen alle Arbeitgeber in Deutschland Arbeitszeiten erfassen. Wer es noch nicht tut, sollte schnellstens nachziehen.
Die rechtliche Lage
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat 2022 entschieden: Arbeitszeiterfassung ist Pflicht für alle Arbeitgeber. Das gilt unabhängig von Branche und Größe.
- Wer: Alle abhängig Beschäftigten.
- Was: Beginn, Ende, Pausen.
- Wann: Sofort — die Pflicht gilt schon.
- Wie: Schriftlich, elektronisch oder mit Stempelkarten.
- Aufbewahrung: 2 Jahre Mindestaufbewahrung.
Die Tools
- Stempeluhr klassisch: Funktioniert, aber unflexibel.
- Excel/Papier: Erlaubt, aber fehleranfällig.
- Smartphone-Apps: Clockify, Toggl, Personio, sevdesk Zeiterfassung — ab kostenlos bis 5 €/Mitarbeiter/Monat.
- Integriert in Lohn: DATEV LODAS, Sage HR.
- Branchen-spezifisch: Für Handwerk z. B. Plancraft mit Baustellen-Erfassung.
Was du beachten solltest
- Datenschutz: Standortdaten oder Pauseninhalt nicht erfassen.
- Vertrauensarbeitszeit weiter möglich, wenn Zeit eigenverantwortlich erfasst wird.
- Betriebsrat einbinden, wenn vorhanden.
- Mitarbeiter schulen: Warum, wie, ab wann?
- Mobile Erfassung im Außendienst: App-basierte Lösungen.
Arbeitszeiterfassung Pflicht als Szenario bewerten
Mit SolvGuard lässt sich prüfen, wie sich Kostenhebel, Einsparpotenziale, Fixkosten und Qualitätsrisiken auf Kasse, Ergebnis und Reserven auswirken könnten. Gerade bei mehreren Optionen hilft der Vergleich, den nächsten Schritt nüchterner zu wählen.
Mit eigenen Zahlen testen →