Elektromobilität — die Steuervorteile nutzen
Elektromobilität wird steuerlich massiv gefördert. Bei Firmenwagen und Lade-Infrastruktur sind die Vorteile besonders attraktiv.
Die Steuervorteile
- 0,25 %-Regel bei Firmenwagen: Statt 1 % beim Verbrenner (E-Autos bis 60.000 € BLP, sonst 0,5 %).
- Mitarbeiter-Lade-Stromkostenerstattung: Steuer- und SV-frei.
- Wallbox-Investitionen: Sofort abschreibbar.
- KfW-Förderprogramme für Lade-Infrastruktur.
- Investitions-Abzugsbetrag (§7g) nutzbar.
- Sonder-AfA bis 20 %.
Die Kalkulation
Beispiel Firmenwagen 60.000 € E-Auto vs. 60.000 € Verbrenner:
- Geldwerter Vorteil E-Auto (0,25 %): 150 €/Monat.
- Geldwerter Vorteil Verbrenner (1 %): 600 €/Monat.
- Steuer-Differenz pro Monat: ~150–200 € weniger für Mitarbeiter.
- Über 4 Jahre: 7.000–10.000 € Vorteil für Mitarbeiter.
- Plus geringere Betriebskosten (Strom statt Sprit, weniger Wartung).
Worauf achten
- Lade-Infrastruktur planen — auf Mitarbeiter-Reichweite achten.
- Reichweite und Praxistauglichkeit für eigene Anwendung prüfen.
- Restwert-Risiko aktuell höher als bei Verbrennern.
- Bei Vielfahrern Wirtschaftlichkeit besonders attraktiv.
- Bei selten gefahrenen Strecken — eher fragwürdig.
Elektromobilität: Entscheidung vorbereiten
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