Unternehmer-Vergütung — was sich wirklich rechnet
Unternehmer-Vergütung ist eine der unterschätzten strategischen Entscheidungen — sie beeinflusst Steuern, Sozialabgaben, Bonität und persönliche Liquidität gleichzeitig.
Die Komponenten
- Festes Geschäftsführer-Gehalt: Versteuert wie Arbeitnehmer-Einkommen.
- Variable Vergütung / Tantieme: Ergebnisabhängig, motivierend, aber Schwankungen.
- Sachbezüge / Firmenwagen: Steuerlich oft günstig.
- Pensionszusagen: Komplex, aber bei hohem Gehalt steuerlich interessant.
- Ausschüttungen (bei GmbH/AG): Niedrigere Versteuerung, aber abhängig vom Jahresergebnis.
- Privatentnahmen (bei Personengesellschaft).
Realistische Höhe
Faustregeln für angestellte Geschäftsführer in Familienunternehmen:
- Umsatz 1–5 Mio. €: Gehalt 80.000–180.000 €.
- Umsatz 5–20 Mio. €: 150.000–350.000 €.
- Umsatz 20–50 Mio. €: 250.000–500.000 €.
- Umsatz 50–100 Mio. €: 400.000–800.000 €.
Hinweis: Bei Gesellschafter-Geschäftsführern müssen Vergütungen „angemessen" sein — das Finanzamt prüft, ob übermäßige Vergütung verdeckte Gewinnausschüttung darstellt.
Strategische Hebel
- Mischung aus fest und variabel: 60–80 % fest, 20–40 % variabel ist typisch.
- Ausschüttungen vs. Gehalt: Steuerlich oft Ausschüttungen attraktiver bei hohen Gewinnen.
- Altersversorgung: Pensionszusagen können steuerlich klug sein.
- Familiengründer berücksichtigen: Beteiligung von Familienmitgliedern als Vergütungs-Komponente.
- Regelmäßiges Review: Mit Steuerberater jährlich prüfen.
Vergütungs-Wirkung auf das Geschäft
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