Außerordentliche Aufwände und Erträge

Außerordentliche Posten verzerren die operative Sicht. Wer sie identifiziert, sieht das echte Geschäft.

Was außerordentlich ist

Aufwendungen oder Erträge, die nicht aus der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit stammen:

Die HGB-Neuerung

Seit BilRUG 2016 sind „außerordentlich" nicht mehr separat auszuweisen. Sie werden unter „sonstige Aufwendungen/Erträge" geführt, müssen aber bei wesentlicher Größe im Anhang erläutert werden.

Warum die Trennung wichtig ist

Kennzahlen mit Planung verbinden

SolvGuard unterstützt dabei, Kennzahlen nicht isoliert zu betrachten, sondern ihre Wirkung auf Ergebnis, Liquidität und Kapitalbedarf zu modellieren. Besonders hilfreich ist das beim Vergleich von Basis-, Best- und Worst-Case-Annahmen.

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