Außerordentliche Aufwände und Erträge
Außerordentliche Posten verzerren die operative Sicht. Wer sie identifiziert, sieht das echte Geschäft.
Was außerordentlich ist
Aufwendungen oder Erträge, die nicht aus der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit stammen:
- Verkauf von Beteiligungen.
- Restrukturierungs-Aufwand.
- Auflösung von Rückstellungen für AO-Risiken.
- Naturkatastrophen-Schäden.
- Außerplanmäßige Abschreibungen.
- Gewinne/Verluste aus M&A-Aktivitäten.
Die HGB-Neuerung
Seit BilRUG 2016 sind „außerordentlich" nicht mehr separat auszuweisen. Sie werden unter „sonstige Aufwendungen/Erträge" geführt, müssen aber bei wesentlicher Größe im Anhang erläutert werden.
Warum die Trennung wichtig ist
- Operative Profitabilität ohne Verzerrung.
- Vergleichbarkeit zwischen Perioden.
- Vergleichbarkeit zwischen Unternehmen.
- Realistische Trend-Analyse.
- Korrekte Bewertung bei M&A.
- EBITDA-Bereinigungen für Unternehmensbewertung.
Kennzahlen mit Planung verbinden
SolvGuard unterstützt dabei, Kennzahlen nicht isoliert zu betrachten, sondern ihre Wirkung auf Ergebnis, Liquidität und Kapitalbedarf zu modellieren. Besonders hilfreich ist das beim Vergleich von Basis-, Best- und Worst-Case-Annahmen.
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