Eigenverwaltung in der Insolvenz — Geschäftsführung bleibt am Steuer

In der Eigenverwaltung führt die Geschäftsführung das Unternehmen weiter — kein Insolvenzverwalter übernimmt. Das ermöglicht oft eine schnellere und tiefere Sanierung.

Wie sie sich vom Regelverfahren unterscheidet

Regelverfahren: Ein Insolvenzverwalter übernimmt die Geschäftsleitung und entscheidet alles operativ. Die alte Geschäftsführung ist faktisch entmachtet.

Eigenverwaltung: Die Geschäftsführung bleibt im Amt und führt das Unternehmen weiter. Ein Sachwalter überwacht, übernimmt aber nicht das Tagesgeschäft.

Was die Eigenverwaltung ermöglicht

Voraussetzungen und Risiken

Sanierungsfähigkeit dokumentieren

SolvGuard kann helfen, Liquiditaets-, Cashflow- und Szenarioannahmen zu pruefen. Vollstaendige GuV-, Bilanz- oder Bonitaetsbewertungen ersetzt es nicht.

SolvGuard ansehen →