Eigenverwaltung in der Insolvenz — Geschäftsführung bleibt am Steuer
In der Eigenverwaltung führt die Geschäftsführung das Unternehmen weiter — kein Insolvenzverwalter übernimmt. Das ermöglicht oft eine schnellere und tiefere Sanierung.
Wie sie sich vom Regelverfahren unterscheidet
Regelverfahren: Ein Insolvenzverwalter übernimmt die Geschäftsleitung und entscheidet alles operativ. Die alte Geschäftsführung ist faktisch entmachtet.
Eigenverwaltung: Die Geschäftsführung bleibt im Amt und führt das Unternehmen weiter. Ein Sachwalter überwacht, übernimmt aber nicht das Tagesgeschäft.
Was die Eigenverwaltung ermöglicht
- Geschäftskontinuität: Kunden- und Lieferantenbeziehungen werden weniger gestört.
- Know-how-Erhalt: Geschäftsführer mit Branchenkenntnis steuert weiter.
- Schnellere Sanierung: Kein Einarbeitungs-Zeitverlust für externen Insolvenzverwalter.
- Maßgeschneiderte Sanierungspläne mit Verständnis des operativen Geschäfts.
Voraussetzungen und Risiken
- Sanierungsfähigkeit muss nachgewiesen werden.
- Geschäftsführung darf nicht mit der Insolvenzursache verstrickt sein.
- Es darf keine begründete Sorge bestehen, dass die Eigenverwaltung Gläubiger benachteiligt.
- Hoher Disziplin- und Reporting-Aufwand — der Sachwalter wird informiert sein.
- Erhebliche Beratungskosten für spezialisierte Anwälte.
Sanierungsfähigkeit dokumentieren
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