Schutzschirmverfahren — Sanierung unter Schutz
Das Schutzschirmverfahren kann eine geordnete Sanierung unter Insolvenzschutz ermöglichen, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Es ist ein anspruchsvolles Verfahren und sollte früh mit spezialisierten Beratern geprüft werden.
Wie es funktioniert
Das Unternehmen beantragt beim Insolvenzgericht ein Schutzschirmverfahren — bei drohender Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung, aber noch nicht bei akuter Zahlungsunfähigkeit. Das Gericht setzt einen vorläufigen Sachwalter ein und gewährt einen Schutzschirm von typisch 3 Monaten.
In dieser Zeit erarbeitet das Unternehmen einen Sanierungsplan, der dann im Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung umgesetzt wird.
Welche Hebel das Verfahren bietet
- Gläubigerschutz: Vollstreckungen sind während des Verfahrens ausgesetzt.
- Insolvenzgeld für Mitarbeiter — entlastet die Lohnzahlungen für 3 Monate.
- Vertragsanpassungen: bestimmte Verträge können unter insolvenzrechtlichen Voraussetzungen leichter beendet oder angepasst werden; Arbeitsverhältnisse folgen eigenen Regeln.
- Eigenverwaltung: Die Geschäftsführung bleibt im Amt, der Sachwalter überwacht.
- Insolvenzplan zur strukturellen Sanierung — auch gegen Widerstand einzelner Gläubiger.
Voraussetzungen
- Drohende Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung (nicht akute Zahlungsunfähigkeit).
- Sanierungsfähigkeit muss von einem in Insolvenzsachen erfahrenen Sachverständigen bestätigt werden.
- Erfahrene Sanierungsanwälte und Sachwalter — das Verfahren ist hochkomplex.
- Klares Konzept für die Zeit nach dem Schutzschirm.
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